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Generalistische Pflegeausbildung

Generalistische Pflegeausbildung

Um den immer komplexeren Aufgaben in der Pflege Rechnung zu tragen, werden Pflege-Azubis seit 2020 „generalistisch“ ausgebildet. Das heißt, dass die überholte Aufteilung der Pflegeberufe in „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Altenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ aufgelöst ist. Mit der generalistischen Pflegeausbildung haben wir einen einheitlichen Pflege- und Heilberuf mit sehr weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen.

  • Berufsbild
  • Zugangsvoraussetzung
  • Ablauf der Ausbildung
  • Vergütung
  • Bewerbung

Die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung und Spezialisierung sind ausgezeichnet. Mit dem Abschluss „Pflegefachmann“/“Pflegefachfrau“ üben Sie einen Heilberuf aus, in dem nur Ihnen bestimmte Aufgaben der Pflege erlaubt sind (so genannte „Vorbehaltsaufgaben“). Der Ausbildungsabschluss ist in der ganzen EU anerkannt, sodass Sie damit auch problemlos eine Berufstätigkeit in Holland, Schweden, Irland, Spanien, Italien und vielen anderen EU-Ländern aufnehmen können.

Beispiele Ihrer beruflichen Perspektiven:

  • Schon direkt nach Ihren staatl. Abschlussprüfungen bieten sich Ihnen schon umfangreiche Möglichkeiten - erste Berufserfahrungen in der Inneren Medizin, der Chirurgie, der ambulanten Pflege, der Altenpflege u.v.m.
  • Mit zunehmender Berufserfahrung eröffnen sich im Anschluss oder (in Ausnahmen schon parallel zum Examen) zahlreiche weitere berufliche Perspektiven:
    Fachweiterbildungen Intensivpflege und Anästhesie, Psychiatrische Pflege, Praxisanleitung, Pflegeberatende/r im ambulanten Dienst, Notfallpflege, Wohnbereichsleitung, Palliativ Care, Wundmanagement, Pain Nurse, Pflegepädagog:in, Pflegemanager:in, u.v.m.

 

Für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann benötigt ihr die gesundheitliche Eignung. Ferner ist erforderlich:

  • Mindestalter in der Regel 16 Jahre
  • Realschulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachabitur (Fachhochschulreife)
  • Abitur (Hochschulreife)
  • 10jähriger Hauptschulabschluss
  • (9jähriger) Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenem zweijährigen Berufsabschluss oder einem erfolgreichen Abschluss in der einjährigen Pflegeausbildung
  • Gesundheitliche Eignung (körperliche und psychische Fitness)

Wann beginnt die Ausbildung, und wann kann ich mich bewerben?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit und ist in Theorieblockphasen und insgesamt 7 Praxis-Pflichteinsätze und einen weiteren Einsatz zur Wahl aufgeteilt.

Die theoretische Ausbildung umfasst 2.100 Std. und die praktische Ausbildung 2.500 Std. Hier finden auch moderne Methoden der Wissenserarbeitung (eLearning, Hybrid-Unterricht) Anwendung. Der Urlaubsanspruch beträgt meist (je nach Arbeitgeber) 26-30 Tage bzw. 6 Wochen/Jahr.

Die meisten Praxiseinsätze finden beim Träger der praktischen Ausbildung statt. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Sie alle Pflichteinsätze (Krankenhaus, ambulante Pflege, Altenpflege, pädiatrische und psychiatrische Versorgung) durchlaufen. Hierbei müssen Sie sich selbst nicht um die Pflichteinsätze kümmern – diese werden langfristig für Sie geplant.

Im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, 4 Wochen in ausgewählten Bereichen der Pflege (Hospiz, Pflegeberatung, Intensivstation, Notfallaufnahme, Rehabilitation, psychotherapeutisches Wohnheim u.v.m.) eingesetzt zu werden

Was verdiene ich während der Ausbildung?

Die Ausbildungsvergütung in der Pflegeausbildung kann sich, auch im Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen, sehen lassen. Geregelt ist sie für unsere Auszubildenden in den AVR Caritas. Damit können Sie rechnen:

Die Vergütung beträgt (je nach Arbeitgeber unterschiedlich!) brutto ca.

  • Im ersten Ausbildungsjahr ca. 1190,69 €
  • Im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1252,07 €
  • Im dritten Ausbildungsjahr ca. 1353,38 €

Die Bewerbung muss an den von Ihnen gewünschten kooperierenden Arbeitgeber gehen.
Der Ausbildungsbeginn in der 3-jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist der 1. März oder 1. September.

Diese benötigen ein:

  • Bewerbungsschreiben mit Darstellung der Motivation zur Pflegeausbildung,
  • einen tabellarischer Lebenslauf,
  • Fotokopien der Abschlusszeugnisse und/oder ggf. von Zwischenzeugnissen
  • erst nach Zusage und unterschriebenem Ausbildungsvertrag: ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart NE (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate, da sonst nicht gültig!)
  • ebenfalls erst nach Zusage und unterschriebenem Ausbildungsvertrag: Ärztliches Attest (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate, da sonst nicht gültig!)
  • spätestens nach einer Zusage zum Ausbildungsbeginn: Impfnachweis (alternativ ärztl. Attest) nach dem Masernschutzgesetz und anderer aktueller Impfanforderungen
  • bei Bewerber:innen mit nicht deutschsprachiger Herkunft: Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Praktikumsbescheinigungen, sofern vorhanden
  • (ggf.) Aufenthaltstitel

Bewerbungsunterlagen können ganzjährig beim gewünschten Arbeitgeber/Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste oder Altenpflegeeinrichtungen) eingereicht werden.

Nach Annahme & Erstbearbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Arbeitgeber ("Träger der praktischen Ausbildung") werden diese (sofern eine Zusage denkbar ist) zur Weiterbearbeitung der Schulleitung der Abt. GFO-Schule für Gesundheitsberufe Bensberg zur formellen Prüfung zugestellt.  Wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig sind, eine Zusage durch den Arbeitgeber und der GFO-Schule für Gesundheitsberufe Bensberg gemeinsam befürwortet wird, werden alle Unterlagen direkt der Bezirksregierung Köln zugeleitet, die abschließend die Zusage/Einstellung bestätigen muss.